Fahrschule + Verkehrsinstitut + Reisedienst
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Beschleunigte Grundqualifikation

Güterverkehr / Personenverkehr

Die EU schreibt in ihrer Richtlinie 2003/59/EG eine Grundqualifikation und Weiterbildungspflicht für gewerblich tätige Fahrer und Fahrerinnen vor.

Bei uns in Deutschland ist dies im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) festgelegt.

Die Sicherheit im Straßenverkehr und die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise steht hierbei im Vordergrund.

 

Dauer der Ausbildung: 140 Std. (ca. 4 – 5 Wochen)

Zielgruppe der Beschleunigten Grundqualifikation sind: 

  • Personen welche eine Tätigkeit als Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr ausüben möchten oder ausüben.

Voraussetzungen für die Ausbildung:

  • Körperliche und geistige Eignung
  • Ausreichende Deutschkenntnisse

Inhalt der Ausbildung:

Theorie

Allgemein

  • Kinematische Kette
  • Sozialvorschriften
  • Technische Merkmale und Funktionsweisen
  • Kraftstoffverbrauch
  • Image des Unternehmens
  • Einschätzung und Vermeidung von Unfällen und Notfällen
  • Arbeitsschutz
  • Gesundheitsschutz und Stressbekämpfung

Güterverkehr

  • Rechtsvorschriften
  • Ladungssicherung
  • Schleusung, Illegale Einwanderung
  • Wirtschaftliches Fahren / Wirtschaftliches Umfeld

Personenverkehr

  • Sicherheit der Fahrgäste / Ladungssicherung
  • Rechtsvorschriften
  • Wirtschaftliches Fahren / Wirtschaftliches Umfeld
  • Sicherheit der Ladung im KOM

Praxis

  • praktische Übungen

Sowie eine durch die IHK durchgeführte theoretische Prüfung.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Berufskraftfahrern / berufskraftfahrerinnen und haben Referenzkunden im ganzen Bundesgebiet. Unsere erfahrenen Dozenten geben ihre Praxistipps gerne weiter und sorgen damit für eine abwechslungsreiche Unterrichtsgestaltung.

Schulungsort:

  • Fahrschule/Verkehrsinstitut Neumann GbR · Ringstr. 29 · 37619 Bodenwerder

Unterrichtszeiten:

Täglich.

Mo.-Do. 08.00 – 14.30 Uhr sowie Fr. 08.00 – 11.30 Uhr

Hinweis:

Der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse wird bei der Beschleunigten Grundqualifikation nicht vorausgesetzt.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung vor der am Wohnsitz zuständigen IHK, erhalten Sie eine IHK-Bescheinigung gemäß BKrFQG.

Nach Vorlage dieser Bescheinigung bei dem am Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt, veranlasst dieses die Erstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises (FQN) (ehemals Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein).

Alle fünf Jahre nach Erwerb der Qualifikation müssen die Kenntnisse durch den Besuch einer Weiterbildung aufgefrischt werden. Hierzu sind Berufskraftfahrer im Güterverkehr und im Personenverkehr gesetzlich verpflichtet. Dies ist im Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) geregelt.

Dauer der Weiterbildungsschulungen: 35 Stunden

Die Berufskraftfahrerweiterbildungen können in einzelnen Ausbildungseinheiten von jeweils sieben Stunden bei uns absolviert werden.

Mehr dazu finden Sie hier: Berufskraftfahrer-Weiterbildung – Fahrschule und Verkehrsinstitut Neumann GbR Fahrschule und Verkehrsinstitut Neumann GbR (neumann-bodenwerder.de)

Unsere Termine finden Sie hier: Termine – Fahrschule und Verkehrsinstitut Neumann GbR Fahrschule und Verkehrsinstitut Neumann GbR (neumann-bodenwerder.de)

Fördermöglichkeiten:

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter ist mit einem Bildungsgutschein möglich.

 
Unsere Termine für Ihre Fortbildung
Unsere Fahrschulen im Überblick

Fahrschule in Bodenwerder

Ringstraße 29
37619 Bodenwerder
05533-934040

Unterrichtszeiten Mo. & Mi.: 18.30 – 20:00 Uhr

Bürozeiten Mo. – Fr.: 08:00 – 16.30 Uhr
Mo. & Mi.: 18:00 – 20:00 Uhr Route berechnen →

Fahrschule in Hameln

Hastenbecker Weg 24
31785 Hameln
05533-934040

Unterrichtszeiten Di. & Do.: 18.30 - 20.00 Uhr

Bürozeiten Di.: 17.00 - 19.00 Uhr
Do.: 17:45 – 19:00 Uhr

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Fahrschule in Holzminden

Allersheimer Str. 3
37603 Holzminden
05531-700034

Unterrichtszeiten Mo. & Mi.: 15.00 – 16.30 Uhr
Di. & Do.: 18.30 – 20.00 Uhr

Bürozeiten Mo. & Mi.: 15.00 - 17.00 Uhr
Di. & Do.: 17.00 – 19.00 Uhr

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