Zu schnell gefahren? Handy am Steuer? Fahranfänger, welche während der Führerschein-Probezeit bei Verstößen (z.B. eine begangene Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit) im Straßenverkehr erwischt werden, können von der Fahrerlaubnisbehörde zu einer Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF), auch Nachschulung genannt, verpflichtet werden. Die Fahrerlaubnisbehörde setzt hierfür eine Frist.
Dauer der Probezeit: Lt. § 2a StVG – Zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Führerscheinerteilung.
Wir organisieren die ASF Seminare für die bekanntesten Fahrschulen sowohl im Landkreis Hameln- Pyrmont als auch im Landkreis Holzminden.
Für die Anmeldung zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger setz Dich bitte mit uns in Verbindung. Du erreichst uns unter: 05533/934040
Das Seminar besteht aus vier Sitzungen und einer Fahrprobe. Die Abrechnung des Seminars findet mit der jeweiligen Fahrschule statt.
Die Seminargebühr ist bei Vertragsunterzeichnung fällig.