Maßnahmen
Qualifizierung zum Kraftfahrer / -in Güterverkehr (TQ 1)
Ausbildungsinhalt
- Führerscheinausbildung der Klassen C & CE
- Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr
- Grundlagen Nutzfahrzeugtechnik
- Fahrphysik und Kfz-Elektrik
- Wirtschaftlichkeit und Umwelt
- Wartung, Pflege und Störungssuche
- Umgang/Verhalten mit und gegenüber Kunden
- Planung von Routen- und Touren
- Arbeits- und Sozialrecht
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Straßenverkehrsrecht
- Gabelstapler-Ausbildung
- GGVSEB/ADR-Ausbildung
- Ladungssicherung
Gliederung der Ausbildung
- Theorie
- Praxis
Abschluss
- Fahrerlaubnis Kl. C/CE
- Gabelstaplerfahrausweis
- ADR Card
- Ladungssicherungsausweis
- Fahrerqualifikationsnachweis
- TQ 1 Zertifikat
Kenntnisse und Fertigkeiten, welche Ihnen eine Tätigkeit als LKW-Fahrer/-in z.B. im Speditionswesen ermöglicht.
Dauer der Ausbildung
6 Monate.
Davon 8 Wochen betriebliches Praktikum
Unterrichtszeiten
Montag – Donnerstag: 08.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr
Fahrzeiten für den praktischen Teil der Ausbildung können auch außerhalb der Unterrichtszeiten liegen.
Termine:
Laufender Einstieg.
Der Beginn der Ausbildung ist jederzeit nach Absprache möglich.
Wir organisieren für Sie:
- Terminierung der notwendigen ärztlichen Untersuchungen
- Prüfungsanmeldungen
- Anmeldung zum Erste Hilfe Lehrgang
- Antrag der Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt
Alles, was für Ihre Ausbildung notwendig ist!
Voraussetzungen
- Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B (alt 3)
- Aufnahmegespräch beim Bildungsträger (bei uns)
- Gesundheitliche Eignung
- Mindestalter 21 Jahre
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Erfolgreicher Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter ist mit einem Bildungsgutschein möglich.
Qualifizierung zum Kraftfahrer / -in Personenverkehr (TQ 3)
Ausbildungsinhalt
- Führerscheinausbildung der Klassen D & DE
- Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr
- Grundlagen Nutzfahrzeugtechnik
- Wirtschaftlichkeit und Umwelt
- Wartung, Pflege und Störungssuche
- Umgang/Verhalten mit und gegenüber Fahrgästen/Kunden
- Planung von Routen- und Touren
- Arbeits- und Sozialrecht
- Personenbeförderungsgesetz
- Straßenverkehrsrecht
- Grenzüberschreitender Personenverkehr
- BO-Kraft
Gliederung der Ausbildung
- Theorie
- Praxis
Abschluss
- Fahrerlaubnis Kl. D/DE
- Fähigkeiten im Gelenkbusfahren
- Teilnahmebescheinigung Schulung Hilfeleistung bei mobilitätseingeschränkten Personen gemäß EGVO 181/2011
- Fahrerqualifikationsnachweis
- TQ 3 Zertifikat
Kenntnisse und Fertigkeiten, welche Ihnen eine Tätigkeit als Busfahrer/-in z.B. im öffentlichen Nahverkehr ermöglicht.
Dauer der Ausbildung
5 Monate.
Davon 6 Wochen betriebliches Praktikum
Unterrichtszeiten
Montag – Donnerstag: 08.00 – 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr
Fahrzeiten für den praktischen Teil der Ausbildung können auch außerhalb der Unterrichtszeiten liegen.
Termine:
Laufender Einstieg.
Der Beginn der Ausbildung ist jederzeit nach Absprache möglich.
Wir organisieren für Sie:
- Terminierung der notwendigen ärztlichen Untersuchungen
- Prüfungsanmeldungen
- Anmeldung zum Erste Hilfe Lehrgang
- Antrag der Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt
Alles, was für Ihre Ausbildung notwendig ist!
Voraussetzungen
- Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B (alt 3)
- Aufnahmegespräch beim Bildungsträger (bei uns)
- Gesundheitliche Eignung
- Mindestalter 21 Jahre / 24 Jahre
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Erfolgreicher Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt
- Führungszeugnis Belegart „0“
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter ist mit einem Bildungsgutschein möglich.