Fahrerlaubnisklassen
Klasse B / BE / B96 / B196 / B197
Modernste Fahrzeuge
Fahrtermine nach Deinen Wünschen
Fahrlehrer, die gut drauf sind
Angenehme Unterrichtszeiten
Prüfungsorte Hameln und Holzminden
Klasse B
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
- bis 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Mindestalter
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- beim „Begleiteten Fahren“
- bei Berufsausbildung
Eingeschlossen
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)
Bemerkungen
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung
Klasse BE
Fahrzeugart
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit (Sattel) Anhänger bis 3500 kg
Mindestalter
siehe B
Eingeschlossen
siehe B
Bemerkungen
Erwerb durch praktische Prüfung
Klasse B96
Fahrzeugart
Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg
Mindestalter
Siehe B
Eingeschlossen
siehe B
Bemerkungen
Erwerb durch Fahrerschulung
Klasse B196
Fahrzeugart
Krafträder (auch mit Beiwagen)
bis 125 cm³
bis 11 kW (Verhältnis Leistung Gewicht bis 0,1 kW/kg)
Mindestalter
25 Jahre
Vorbesitz
Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)
Bemerkungen
Eingetragene Schlüsselzahl gilt nur innerhalb Deutschlands (kein Aufstieg A2, A)
Klasse A / A1 / A2 / AM
Modernste Motorräder mit ABS
Motorradspezialisten als Ausbilder
Ausbildung vom Motorrad zum Motorrad
Angenehme Unterrichtszeiten
Prüfungsorte Hameln und Holzminden
Klasse A
Fahrzeugart
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³
- mehr als 15 KW
Mindestalter
a) 24 Jahre
Krafträder bei Direktzugang
b) 21 Jahre
dreirädrige Kraftfahrzeuge
mehr als 15 kW
c) 20 Jahre
Krafträder bei mindestens „Zwei Jahren Vorbesitz A2“
Eingeschlossen
AM / A1 / A2
Bemerkungen
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2
Aufstieg durch praktische Prüfung
Klasse A1
Fahrzeugart
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 KW (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 15 kW
Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossen
AM
Klasse A2
Fahrzeugart
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 KW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Mindestalter
18 Jahre
Eingeschlossen
AM / AN
Bemerkungen
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A
Aufstieg durch praktische Prüfung
Klasse AM
Fahrzeugart
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) (EU-Klasse L1e-B, z.B. Pedelecs)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 4 KW (Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e, bis 270 kg) sowie
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e, bis 425 kg), jeweils 4 kW (L6e-A) bzw. 6 KW (L6e-B)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündung)
- bis 500 cm³ (Selbstzündung)
- nicht mehr als zwei Sitzplätze
Mindestalter
16 Jahre; 15 Jahre in Brandenburg, Mecklenburg: Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und anderen teilnehmenden Bundesländern
Bemerkungen
Fahrzeugarten nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013; AM 15 nur gültig in teilnehmenden Bundesländern.
Klasse C / C1 / C1E / CE / T / L
LKW der neuesten Generation
Ausbilderprofis im Nutzfahrzeugsektor
Angenehme Unterrichtszeiten
Ausgezeichnete Referenzen namhafter Speditionen und Nutzfahrzeughersteller
Prüfungsorte Hameln und Holzminden
Klasse C
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
- mehr als 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
- nach Erwerb Grundqualifikation
- bei Berufsausbildung
Eingeschlossen
C1
Bemerkungen
Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Klasse C1
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
- mehr als 3500 kg bis 7500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter
18 Jahre
Eingeschlossen
siehe B
Klasse C1E
Fahrzeugart
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 mit (Sattel) Anhänger
- mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg
2. der Klasse B mit (Sattel) Anhänger
- mehr als 3500 kg, sofern Kombination max. 12000 kg
Mindestalter
siehe C1
Eingeschlossen
BE und D1E, wenn D1 vorhanden
Klasse CE
Fahrzeugart
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
mit (Sattel) Anhänger
- mehr als 750 kg
Mindestalter
siehe C
Eingeschlossen
C1E / BE / T und DE wenn D vorhanden
Bemerkungen
siehe C
Klasse L
Fahrzeugart
Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (lof) bestimmt und eingesetzt
- bis 40 km/h
- mit Anhängern bis 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter
16 Jahre
Klasse T
Fahrzeugart
Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (lof) bestimmt und eingesetzt
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossen
AM/L
Bemerkungen
Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre
Klasse D / D1 / D1E / DE
Busse der neuesten Generation
Ausbilderprofis im Busbereich
Praxisnahe Ausbildung durch eigenen Busbetrieb
Klasse D
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
- Fahrer UND mehr als 8 Personen
- mehr als 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre, nach Erwerb Beschleunigte Grundqualifikation BKF
c) 21 Jahre, nach Erwerb
- Grundqualifikation BKF
- Beschleunigte Grundqualifikation BKF (Linienverkehr bis 50 km)
d) 20 Jahre bei Berufsausbildung
e) 18 Jahre bei Berufsausbildung (Linienverkehr bis 50 km oder Fahrten ohne Fahrgäste)
Eingeschlossen
D1
Bemerkungen
Unter 24 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Klasse D1
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
- Fahrer UND bis 16 Personen
- bis 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre bei Berufsausbildung
Eingeschlossen
siehe B
Bemerkungen
Unter 21 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Klasse D1E
Fahrzeugart
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1
mit Anhänger
- mehr als 750 kg
Mindestaltersiehe
D1
Eingeschlossen
BE
Bemerkungen
siehe D1
Klasse DE
Fahrzeugart
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D
mit Anhänger
- mehr als 750 kg
Mindestalter
Siehe D
Eingeschlossen
D1E /BE
Bemerkungen
siehe D