Fahrerlaubnisklassen

Klasse B / BE / B96 / B196 / B197

Modernste Fahrzeuge

Fahrtermine nach Deinen Wünschen

Fahrlehrer, die gut drauf sind

Angenehme Unterrichtszeiten

Prüfungsorte Hameln und Holzminden

Klasse B

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)

  • bis 3500 kg
  • Fahrer UND bis 8 Personen

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg
  • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg

Mindestalter

a) 18 Jahre

b) 17 Jahre

  • beim „Begleiteten Fahren“
  • bei Berufsausbildung

Eingeschlossen

AM, L sowie im Inland dreirädrige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit mehr als 15 kW)

Bemerkungen

Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung

Klasse BE

Fahrzeugart

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit (Sattel) Anhänger bis 3500 kg

Mindestalter

siehe B

Eingeschlossen

siehe B

Bemerkungen

Erwerb durch praktische Prüfung

Klasse B96

Fahrzeugart

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B

mit Anhänger

  • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 4250 kg

Mindestalter

Siehe B

Eingeschlossen

siehe B

Bemerkungen

Erwerb durch Fahrerschulung

Klasse B196

Fahrzeugart

Krafträder (auch mit Beiwagen)

bis 125 cm³

bis 11 kW (Verhältnis Leistung Gewicht bis 0,1 kW/kg)

Mindestalter

25 Jahre

Vorbesitz

Klasse B (seit mindestens 5 Jahren)

Bemerkungen

Eingetragene Schlüsselzahl gilt nur innerhalb Deutschlands (kein Aufstieg A2, A)

Klasse A / A1 / A2 / AM

Modernste Motorräder mit ABS

Motorradspezialisten als Ausbilder

Ausbildung vom Motorrad zum Motorrad

Angenehme Unterrichtszeiten

Prüfungsorte Hameln und Holzminden

Klasse A

Fahrzeugart 

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • mehr als 45 km/h
  • mehr als 50 cm³

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)

  • mehr als 45 km/h
  • mehr als 50 cm³
  • mehr als 15 KW

Mindestalter

a) 24 Jahre

Krafträder bei Direktzugang

b) 21 Jahre

dreirädrige Kraftfahrzeuge

mehr als 15 kW

c) 20 Jahre

Krafträder bei mindestens „Zwei Jahren Vorbesitz A2“

Eingeschlossen

AM / A1 / A2

Bemerkungen

Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2

Aufstieg durch praktische Prüfung

Klasse A1

Fahrzeugart

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis 125 cm³
  • bis 11 KW (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)

  • mehr als 45 km/h
  • mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
  • bis 15 kW

Mindestalter

16 Jahre

Eingeschlossen

AM

Klasse A2

Fahrzeugart

Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis 35 KW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)

Mindestalter

18 Jahre

Eingeschlossen

AM / AN

Bemerkungen

Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A

Aufstieg durch praktische Prüfung

Klasse AM

Fahrzeugart

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) (EU-Klasse L1e-B, z.B. Pedelecs)

  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
  • bis 4 KW (Elektromotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e, bis 270 kg) sowie

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e, bis 425 kg), jeweils 4 kW (L6e-A) bzw. 6 KW (L6e-B)

  • bis 45 km/h
  • bis 50 cm³ (Fremdzündung)
  • bis 500 cm³ (Selbstzündung)
  • nicht mehr als zwei Sitzplätze

Mindestalter

16 Jahre; 15 Jahre in Brandenburg, Mecklenburg: Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und anderen teilnehmenden Bundesländern

Bemerkungen

Fahrzeugarten nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013; AM 15 nur gültig in teilnehmenden Bundesländern.

Klasse C / C1 / C1E / CE / T / L 

LKW der neuesten Generation

Ausbilderprofis im Nutzfahrzeugsektor

Angenehme Unterrichtszeiten

Ausgezeichnete Referenzen namhafter Speditionen und Nutzfahrzeughersteller

Prüfungsorte Hameln und Holzminden

Klasse C

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)

  • mehr als 3500 kg
  • Fahrer UND bis 8 Personen

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter

a) 21 Jahre

b) 18 Jahre

  • nach Erwerb Grundqualifikation
  • bei Berufsausbildung

Eingeschlossen

C1

Bemerkungen

Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung

Klasse C1

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)

  • mehr als 3500 kg bis 7500 kg
  • Fahrer UND bis 8 Personen

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter

18 Jahre

Eingeschlossen

siehe B

Klasse C1E

Fahrzeugart

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 mit (Sattel) Anhänger
  • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg

2. der Klasse B mit (Sattel) Anhänger

  • mehr als 3500 kg, sofern Kombination max. 12000 kg

Mindestalter

siehe C1

Eingeschlossen

BE und D1E, wenn D1 vorhanden

Klasse CE

Fahrzeugart

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C

mit (Sattel) Anhänger

  • mehr als 750 kg

Mindestalter

siehe C

Eingeschlossen

C1E / BE / T und DE wenn D vorhanden

Bemerkungen

siehe C

Klasse L

Fahrzeugart

Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (lof) bestimmt und eingesetzt

  • bis 40 km/h
  • mit Anhängern bis 25 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils

  • bis 25 km/h
  • auch mit Anhängern

Mindestalter

16 Jahre

Klasse T

Fahrzeugart

Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (lof) bestimmt und eingesetzt

  • bis 60 km/h
  • auch mit Anhängern

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils

  • bis 40 km/h
  • auch mit Anhängern

Mindestalter

16 Jahre

Eingeschlossen

AM/L

Bemerkungen

Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre

Klasse D / D1 / D1E / DE

Busse der neuesten Generation

Ausbilderprofis im Busbereich

Praxisnahe Ausbildung durch eigenen Busbetrieb

Klasse D

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)

  • Fahrer UND mehr als 8 Personen
  • mehr als 8 m Gesamtlänge

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter

a) 24 Jahre

b) 23 Jahre, nach Erwerb Beschleunigte Grundqualifikation BKF

c) 21 Jahre, nach Erwerb

  • Grundqualifikation BKF
  • Beschleunigte Grundqualifikation BKF (Linienverkehr bis 50 km)

d) 20 Jahre bei Berufsausbildung

e) 18 Jahre bei Berufsausbildung (Linienverkehr bis 50 km oder Fahrten ohne Fahrgäste)

Eingeschlossen

D1

Bemerkungen

Unter 24 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung

Klasse D1

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)

  • Fahrer UND bis 16 Personen
  • bis 8 m Gesamtlänge

auch mit Anhänger

  • bis 750 kg

Mindestalter

a) 21 Jahre

b) 18 Jahre bei Berufsausbildung

Eingeschlossen

siehe B

Bemerkungen

Unter 21 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung

Klasse D1E

Fahrzeugart

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1

mit Anhänger

  • mehr als 750 kg

Mindestaltersiehe

D1

Eingeschlossen

BE

Bemerkungen

siehe D1

Klasse DE

Fahrzeugart

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D

mit Anhänger

  • mehr als 750 kg

Mindestalter

Siehe D

Eingeschlossen

D1E /BE

Bemerkungen

siehe D