Baumaschinen
Grundausbildung und jährliche Unterweisung
Erdbaumaschinen dürfen nur von geschultem Personal bedient werden. Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln wir Dir praxisorientiert in unserer Ausbildung.
Dauer der Ausbildung
Zwei bis drei Tage (je nach Vorkenntnissen)
Zielgruppe der Baumaschinenausbildung sind:
Personen, welche zukünftig Baumaschinen bedienen
Voraussetzungen für die Ausbildung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
Inhalt der Ausbildung:
Theorie
- rechtliche Grundlagen (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschriften)
- Arbeitsweise und Einsatzmöglichkeiten von Baggern und Radladern
- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
- Sicherheitsregeln und Sicherheitseinrichtungen
- Bauarten und Baugruppen sowie Fahr- und Laufwerke der Maschinen
- Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik
- Kraft- und Schmierstoffe
- Auswahl von Lastaufnahmemitteln und Anschlagsmöglichkeiten
- Antriebsarten und Kraftübertragungselemente
- Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben, tägliche Einsatzprüfung
- Verhalten bei Unfällen und Störungen
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
Praxis
- praktische Übungen
Sowie eine durch uns durchgeführte theoretische und praktische Prüfung.
Nach Bestehen Ausbildung erhältst Du einen Fahrausweis für Gabelstapler.
Unsere Zusatzleistungen:
- Lernmaterial
- Getränke (Wasser, Cola und Kaffee) & Catering (Frühstück und Mittag)
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Baumaschinen (Radladern und Baggern) und haben Referenzkunden im ganzen Bundesgebiet. Unsere erfahrenen Dozenten geben ihre Praxistipps gerne weiter und sorgen damit für eine abwechslungsreiche Unterrichtsgestaltung.
Mögliche Schulungsorte:
- Fahrschule / Verkehrsinstitut Neumann GbR, Ringstr. 29, 37619 Bodenwerder
- Inhouse-Schulungen bei Dir vor Ort, auf Deinen Bedarf und Deine Wünsche abgestimmt.
Hinweis:
Die Baumaschinenausbildung bieten wir nach Bedarf an. Eine jährliche Unterweisung ist nach DGUV Vorschrift 1 § 4 vorgeschrieben um die Arbeitssicherheit auf einem hohen Niveau zu halten. Diese führen wir gerne für Dich durch.
Dauer der Fortbildung / jährlichen Unterweisung: ½ Tag