Gefahrgutausbildung
GGVSEB / ADR

Der Gefahrgutschein berechtigt den Berufskraftfahrer zur Beförderung von Gefahrgut auf der Straße.

Wir bieten folgende Gefahrgutausbildungen an: 

  • Basiskurs
  • Aufbaukurs Tank
  • Auffrischung/Fortbildung

Wir gehen im Rahmen dieser Aus- / Weiterbildung auf alle Aspekte ein, welche für den Kraftfahrer wichtig sind. Über die rechtlichen Grundlagen hinaus behandeln wir in den berufsbegleitenden Unterrichtseinheiten praktische Fragen rund um den Transport gefährlicher Stoffe. In unseren Gefahrgutschein-Schulungen steht die Sicherheit stets im Vordergrund.

Gesetzliche Grundlage der Gefahrgutausbildung ist die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (abgekürzt GGVSEB / ADR).

Hier profitierst Du von unserem besonderen Service: Wir bieten Dir eine Schulung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben an.

Unsere Zusatzleistungen: 

  • Lernmaterial
  • Getränke (Wasser, Cola und Kaffee) & Catering (Frühstück und Mittag)

Schulungsort:

  • Fahrschule / Verkehrsinstitut Neumann GbR, Ringstr. 29, 37619 Bodenwerder

Hinweis:

Wichtig: Gefahrgutscheine verlieren nach fünf Jahren ihre Gültigkeit. Wer danach weiterhin mit gefährlichen Stoffen auf der Straße unterwegs ist, benötigt einen neuen Gefahrgutschein. Versäumst Du diese Frist, musst Du nicht nur mit einer erheblichen Strafzahlung rechnen, sondern auch die gesamte Gefahrgutweiterbildung erneut absolvieren.

Tipp:

Wir bieten diese Aus- & Weiterbildung mehrfach im Jahr an und empfehlen dennoch eine rechtzeitige Anmeldung, damit wir Dich berücksichtigen können.

Auffrischung / Fortbildung

Voraussetzungen:

Gültige ADR-Card / ADR-Bescheinigung
Ausreichend Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Gültige Fahrerlaubnis

Zielgruppe der Gefahrgutausbildung:

Berufskraftfahrer, welche ihre ADR-Card verlängern möchten.

Dauer des Kurses: 1,5 Tage

Inhalt des Kurses:

Theorie

  • Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeugarten
  • Beförderungsarten
  • Umschließungen und Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten, Zuständigkeiten sowie Verantwortlichkeiten
  • Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Praxis

  • Praktische Übungen

Sowie eine durch die IHK durchgeführte theoretische Prüfung.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Gefahrgutfahrern /-fahrerinnen und haben Referenzkunden im ganzen Bundesgebiet. Unsere erfahrenen Dozenten geben ihre Praxistipps gerne weiter und sorgen damit für eine abwechslungsreiche Unterrichtsgestaltung.

Hinweis:

Die Fortbildungen für die ADR-Card können ab einem Jahr vor Ablauf der ADR-Card absolviert werden, der neue Gefahrgutschein wird aber trotzdem zum Ablaufdatum des alten Scheins ausgestellt. Verliere also keine Zeit. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.

Basiskurs

Fahrer/-innen welche nach den gültigen Vorschriften Gefahrgut transportieren benötigen eine Schulung um die ADR-Card zu erlangen. Denn Gefahrgut zu befördern heißt auch Verantwortung für sich und seine Umwelt zu übernehmen. In unserem Basiskurs wird der sachgemäße Umgang mit den Vorschriften der Gefahrgutbeförderung und die dazugehörige praktische Umsetzung vermittelt. Du erhältst alle wichtigen Kenntnisse über das Aufgabenfeld des Gefahrgutfahrers/-fahrerin.

Voraussetzungen:

Körperliche und geistige Eignung
Ausreichend Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Gültige Fahrerlaubnis

Zielgruppe der Gefahrgutausbildung:

Kraftfahrer / Berufskraftfahrer, welche kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut transportieren / befördern möchten.

Dauer des Kurses: 2,5 Tage

Inhalt des Kurses:

Theorie

  • Allgemeine Vorschriften – national und international
  • Gefahreigenschaften
  • Dokumentation und Begleitpapiere
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen und Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten, Zuständigkeiten sowie Verantwortlichkeiten
  • Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Praxis 

  • Maßnahmen nach Un- und Zwischenfällen (Feuerlöschbungen)
  • Praktische Übungen zur Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung

Sowie eine durch die IHK durchgeführte theoretische Prüfung.

Inhalt des Kurses:

Unsere innovativen Unterrichtsmaterialien erleichtern es Dir, das Gelernte im Berufsalltag umzusetzen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Gefahrgutfahrern /-fahrerinnen und haben Referenzkunden im ganzen Bundesgebiet. Unsere erfahrenen Dozenten geben ihre Praxistipps gerne weiter und sorgen damit für eine abwechslungsreiche Unterrichtsgestaltung.

Hinweis:

Die ADR-Card / Gefahrgutbescheinigung verliert nach fünf Jahren ihre Gültigkeit.

Termine für unsere GGVSEB/ADR Ausbildungen und Fortbildungen findest Du hier

Aufbaukurs Tank

In dieser Ausbildung erhältst Du das notwendige Wissen für den Erhalt des ADR Zusatz Tank. Du kennst bereits Deine Pflichten und Verantwortlichkeiten als Gefahrgutfahrer/-in sowie das mögliche Risiko von Gefahrguttransporten.

Voraussetzungen:

Bestehen der Prüfung des ADR-Basiskurses
Körperliche und geistige Eignung
Ausreichend Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Gültige Fahrerlaubnis

Zielgruppe der Gefahrgutausbildung:

Kraftfahrer / Berufskraftfahrer, welche ihre Kompetenz von Gefahrguttransporten auf Tanktransporte erweitern möchten.

Dauer des Kurses: 1,5 Tage

Inhalt des Kurses:

Theorie

  • Allgemeine Vorschriften – national und international
  • Gefahreigenschaften
  • Dokumentation und Begleitpapiere
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen und Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten, Zuständigkeiten sowie Verantwortlichkeiten
  • Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Praxis

  • Durchführung der Beförderung Tank

Sowie eine durch die IHK durchgeführte theoretische Prüfung.

Hinweis:

Die ADR-Card / Gefahrgutbescheinigung verliert nach fünf Jahren ihre Gültigkeit.